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Impressumspflicht und Pseudonymisierungsdienste

In den meisten Fällen, in denen ich mit der Erstellung, technischer oder inhaltlicher Pflege von Websites beauftragt werde, besteht für den Inhaber die Pflicht ein Impressum zu führen. Dies wird bei Online-Veröffentlichungen auch mit dem Begriff „Anbieterkennzeichnung“ beschrieben. Gefordert sind hier meist Angaben wie der Name, eine ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, eventuelle Einträge in Handels- oder Vereinsregister, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und in besonderen Fällen auch einiges mehr. So weit, so gut.

Nun wurde ich indem Zusammenhang kürzlich auf so genannte „Pseudonymisierungsdienste“ angesprochen. Da ich bisher wenig dazu wusste, habe ich mal ein Wenig zu solchen Dienstleistern recherchiert. In Anspruch genommen werden sie insbesondere gern von Bloggern und Autoren von Büchern, E-Books und sonstigen Publikationen, mit der Folge, dass die Autorin / der Autor die eigene Privatadresse nicht veröffentlichen muss und trotzdem die Impressumspflicht erfüllt. Im Impressum wird eine andere Kontaktadresse angegeben und Nachrichten jeder Art werden über den Dienst weitergeleitet.

Bei all dem Hass und der Hetze (bis hin zu Adresslisten und Demonstrationen z.B. vor Privathäusern) die über das Internet und soziale Medien verbreitet werden, habe ich großes Verständnis für diese Maßnahme.

Allerdings sollte die Auswahl des Dienstleisters genau bedacht werden. Was, wenn unter den im Impressum des Buches genannten Daten im nächsten Jahr niemand mehr erreichbar ist? Abgesehen davon tummeln sich in diesem Markt ganz offensichtlich auch schwarze Schafe, die nie beabsichtigt haben, die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich zu erbringen. Über ein Beispiel von vielen berichtet hier der Autor und Blogger Andreas Hagemann.

Es ist also aus verschiedenen Gründen auch bei der Auswahl eines Pseudonymisierungsdienstes größte Vorsicht geboten!

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